Hausordnung
Vermieter
Hotel Roudná ***
(im Folgenden auch „Hotel“ oder „Vermieter“ genannt)
betrieben von:
LJ Development s.r.o.
IČO: 26411792
DIČ: CZ26411792
mit Sitz / Ort der Geschäftstätigkeit Na Roudné 400/13, Plzeň 301 65
1. Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrags
1.1 Die Unterbringung von Gästen im Hotel Roudná*** erfolgt auf der Grundlage eines Beherbergungsvertrags, der gemäß den Bestimmungen des § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, abgeschlossen wird, auf dessen Grundlage das Hotel Roudná*** (im Folgenden nur „Vermieter“ genannt) dem Gast eine vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum oder für einen sich aus dem Zweck der Unterbringung ergebenden Zeitraum in einer dafür bestimmten Einrichtung gewährt und der Gast (im Folgenden auch nur „Gast“ genannt) sich verpflichtet, dem Vermieter die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb der in dieser Hausordnung festgelegten Frist zu bezahlen (im Folgenden auch nur „Vertrag“).
1.2 Der Beherbergungsvertrag wird stets schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung des Formerfordernisses genügt zumindest eine schriftliche Bestätigung der Bestellung oder Reservierung.
1.3 Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag geregelt sind, werden durch diese Hausordnung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und die Preisliste der Dienstleistungen des Vermieters geregelt. Weicht der Beherbergungsvertrag von dieser Hausordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und/oder der Preisliste des Vermieters ab, so gilt der Beherbergungsvertrag.
1.4 Wenn der Gast die sich aus dem Beherbergungsvertrag und der dazugehörigen Hausordnung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters und/oder der Preisliste des Vermieters ergebenden Pflichten nicht einhält oder auf andere Weise gegen die guten Sitten im Hotel verstößt (im Folgenden nur „Verstoß“), ist der Vermieter berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, wenn der Gast auf seinen Verstoß seitens des Hotels gemäß den Bestimmungen des § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen wurde.
2. Anreise zum Hotel
2.1 Der Gast meldet seine Ankunft an der Hotelrezeption beim zuständigen Mitarbeiter.
2.2 An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis, gegebenenfalls seinen Reisepass bzw. einen anderen Identitätsnachweis (z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung) vor, anhand dessen der zuständige Mitarbeiter des Vermieters die Identität des Gastes überprüft. Die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Dauer des Aufenthalts bestätigt der Gast mit seiner Unterschrift
im Unterkunftsverzeichnis des Vermieters.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Unterbringung anreisender Gäste in der Zeit von 14:00 bis 22:00 Uhr. Der Vermieter ist berechtigt, bei Antritt des Gastes zur Unterbringung die Hinterlegung einer Geldkaution in Höhe von 5100 CZK pro Zimmer zu verlangen. Die Kaution wird bei der Abreise in voller Höhe bzw. in der um die in Art. genannten Bedingungen reduzierten Höhe zurückerstattet. 7. dieser Hausordnung.
2.4 Der zuständige Mitarbeiter der Rezeption macht den Gast mit der Hausordnung bekannt, spätestens am Tag des Antritts des Gastes zur Unterbringung.
2.5 Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der zur Unterbringung angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, deren genaue Anzahl bei der Anmeldung anzugeben.
2.6 Die Dauer der Unterbringung wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und im Unterkunftsverzeichnis vermerkt. Die Dauer der Unterbringung kann nur mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden und muss durch einen Eintrag im Unterkunftsverzeichnis belegt werden.
2.7 Der Gast erteilt dem Vermieter hiermit die Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner persönlichen Daten im Umfang der bereitgestellten Daten zum Zwecke der Unterbringung und der Gästeregistrierung im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg. über lokale Gebühren und des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik und zur Änderung einiger Gesetze. Nähere Pflichten des Gastes und des Vermieters bezüglich der Führung des Evidenzbuchs bzw. des Hausbuchs sind in den oben genannten Rechtsvorschriften festgelegt.
3. Allgemeine Regeln der Unterbringung
3.1 Der Gast hat das Recht, den ihm zur Unterbringung zugewiesenen Raum sowie die Gemeinschaftsräume des Vermieters zu nutzen und die mit der Unterbringung verbundenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
3.2 Bei Antritt der Unterbringung erhält der Gast einen Schlüssel bzw. eine Magnet- oder Chipkarte für das Zimmer und den Eingang zum Hotel/zur Pension (im Folgenden gemeinsam nur „Schlüssel“). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung dieser Schlüssel sowie die Zugänglichmachung der Schlüssel für Dritte, die nicht direkter Teilnehmer des entsprechenden, zwischen dem Gast und dem Vermieter vereinbarten Beherbergungsvertrags sind, zu verhindern. Etwaige Sanktionen für den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung sowie die Zugänglichmachung der Schlüssel gemäß dem vorstehenden Satz sind im Beherbergungsvertrag geregelt.
3.3 Der Gast ist verpflichtet:
- sich mit der Hausordnung vertraut zu machen und diese einzuhalten;
- den Preis für die Unterbringung gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen;
- die zur Unterbringung bestimmten Räume ordnungsgemäß zu nutzen, Ordnung und Sauberkeit in allen zur Unterbringung bestimmten Räumen zu halten;
- die Einhaltung der Sauberkeit in den zur Unterbringung bestimmten Räumen zu gewährleisten;
- die Ausstattung der Einrichtung in den zur Unterbringung bestimmten Räumen vor Beschädigung zu schützen;
- Beschädigungen oder Schäden, die der Gast oder die mit ihm untergebrachten Personen in den Räumlichkeiten des Vermieters verursacht haben, unverzüglich zu melden;
- sich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden;
- beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne im Zimmer zu schließen, das Licht auszuschalten, elektrische Geräte, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, auszuschalten und die Fenster zu schließen;
- vor dem Verlassen des Zimmers elektrische Geräte und andere elektrische Einrichtungen vom Stromnetz zu trennen (aus der Steckdose zu ziehen);
- elektrische Geräte und andere elektrische Einrichtungen sofort nach Beendigung der aktiven Nutzung dieser Geräte und Einrichtungen oder deren Aufladung vom Stromnetz zu trennen (aus der Steckdose zu ziehen);
- elektrische Geräte oder andere elektronische Einrichtungen nur in Anwesenheit des Gastes zu benutzen oder aufzuladen;
(als elektrische Geräte und andere elektrische Einrichtungen im Sinne dieser Ordnung gelten insbesondere, aber nicht
ausschließlich auch Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, Akkus – für E-Bikes,
Roller, Drohnen, Lampen), wobei alle vom Gast eingebrachten und an das Stromnetz des Vermieters angeschlossenen
elektrischen Geräte und andere elektrische Einrichtungen unbeschädigt sein und mit dem CE-Konformitätszeichen
(CONFORMITY EUROPE) versehen sein müssen und mit folgenden Angaben versehen sein müssen: a) Nennspannung oder deren Bereich, b)
Nennaufnahmeleistung oder -strom, c) Name oder Handelsmarke des Herstellers oder des verantwortlichen
Verkäufers, d) Angabe des Modells oder Typs, e) Schutzklasse gegen elektrischen Schlag, f) Schutzart
des Geräts IP XX, g) Nennstrom der vorgeschalteten Sicherung, h) Angabe der Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist.
- bei der Abreise aus der Unterkunftseinrichtung den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben
3.4 Der Gast darf ohne Zustimmung des Vermieters nicht:
- wesentliche Änderungen in den zur Unterbringung bestimmten Räumen vornehmen (Möbel verrücken, Ausstattung umstellen usw.);
- jegliche Ausstattung und Einrichtung aus den zur Unterbringung bestimmten Räumen entfernen;
- in den zur Unterbringung bestimmten Räumen eigene Geräte benutzen, mit Ausnahme von kleinen Geräten, die vom Gast für die persönliche Hygiene und Büroarbeiten verwendet werden;
- die zur Unterbringung bestimmten Räume einer anderen Person überlassen;
- Besuche in den zur Unterbringung bestimmten Räumen empfangen; Besuche müssen ordnungsgemäß in das Besuchsbuch eingetragen werden und sind nur in der Zeit von bis 20:00 Uhr mit Zustimmung des Vermieters möglich; Besuche können Gäste nur in den Gemeinschaftsräumen des Vermieters empfangen;
- die Adresse des Hauses mit den zur Unterbringung bestimmten Räumen als Ort seiner Geschäftstätigkeit angeben;
- Tiere in den Räumlichkeiten des Vermieters unterbringen. Der Tierhalter ist verpflichtet, auf Verlangen des Personals des Vermieters den einwandfreien Zustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfausweises nachzuweisen.
3.5 Der Gast darf ferner in den zur Unterbringung bestimmten Räumen nicht:
- Waffen, Munition und Sprengstoffe tragen oder diese auf andere Weise in einem Zustand aufbewahren, der ihren sofortigen Gebrauch ermöglicht;
- Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen oder Gifte besitzen, herstellen oder aufbewahren, es sei denn, es handelt sich um Arzneimittel, deren Einnahme dem Gast von einem Arzt verschrieben wurde;
- rauchen; dies gilt nicht in den zum Rauchen bestimmten und mit dem entsprechenden Symbol sichtbar gekennzeichneten Bereichen;
- offenes Feuer verwenden.
4. Haftung des Vermieters für Sachen des Gastes
4.1 Wenn der Gast dies wünscht, übernimmt der Vermieter von ihm Geldmittel, Schmuck oder andere Wertgegenstände in Verwahrung. Das Hotel hat das Recht, die Übernahme von Sachen in Verwahrung abzulehnen, wenn es sich um gefährliche Sachen oder um Sachen handelt, die nach Wert und Umfang für die Unterkunftseinrichtung unverhältnismäßig sind. Der Vermieter verlangt, dass ihm die Sachen in einer verschlossenen oder versiegelten Schachtel zur Verwahrung übergeben werden.
4.2 Ein Antrag auf Ersatz von Schäden, die an Sachen des Gastes entstanden sind, kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Beschädigung gestellt werden. Der Schaden wird nicht ersetzt, wenn die Beschädigung der Sache vom Gast selbst oder von einer ihn begleitenden Person verursacht wurde.
4.3 Wenn der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer zurücklässt und die Unterkunft nicht bezahlt ist, entfernt der Vermieter die Sachen des Gastes aus dem Zimmer und lagert sie an einem sicheren Ort, um deren Beschädigung zu verhindern. Nach Begleichung der Schulden für die Unterkunft gibt der Vermieter die gelagerten Sachen an den Gast heraus.
5. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden
5.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan befindet sich in jedem Hotelzimmer und kann beim zuständigen Mitarbeiter an der Rezeption eingesehen werden.
5.2 Der Vermieter kann dem Gast ein Arzneimittel aus der Hausapotheke nach Wahl des volljährigen Gastes oder einer dritten volljährigen Person für den Gast verabreichen, und zwar nur auf ausdrückliche Anweisung eines solchen Gastes oder einer solchen Person. Das mit der Verabreichung solcher Arzneimittel verbundene Risiko sowie das etwaige Risiko einer Kontraindikation trägt der Antragsteller auf Herausgabe des Arzneimittels.
5.3 Der Gast verhält sich bei seinem Handeln so, dass es nicht zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Freiheit, des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen kommt.
5.4 Der Gast, der im Zimmer oder in einem anderen Raum des Vermieters eigene Geräte oder andere elektrische Einrichtungen benutzt, haftet für die Schäden, die durch diese Geräte und Einrichtungen verursacht werden.
5.5 Verursacht der Gast durch sein Handeln einen Schaden am Eigentum des Vermieters, so wird der entstandene Schaden aus der geleisteten Anzahlung gemäß Art. 4. Abs. 4.5 der Hausordnung beglichen. Ist der entstandene Schaden höher als die Kaution, so ist der Gast verpflichtet, diesen Unterschied dem Vermieter zu erstatten.
6. Abreise aus dem Hotel
6.1 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er untergebracht ist, bis 11:00 Uhr zu verlassen.
6.2 Der Gast verschließt das Zimmer und hinterlässt die Schlüssel an der Rezeption des Vermieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
7.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, der Datenschutz-Grundverordnung
7.2 Zum Zwecke des Beherbergungsvertrags und damit zusammenhängender Sachverhalte werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisedokuments, gegebenenfalls Visum, ständiger Wohnsitz.
7.3 Die personenbezogenen Daten werden vom Vermieter manuell und automatisiert direkt durch seine dazu befugten Mitarbeiter und ferner durch vom Vermieter auf der Grundlage von Verträgen über die Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragte Auftragsverarbeiter verarbeitet.
7.4 Die Liste der Subjekte/Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten des Gastes zugänglich gemacht werden können, basiert auf den gesetzlichen Normen, an die sich der Vermieter hält.
7.5 Die personenbezogenen Daten werden vom Vermieter für die Dauer von 6 Jahren bzw. für die Dauer verarbeitet, die von den einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften gefordert wird (z. B. Gesetz Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik).
7.6 Der Gast hat das Recht auf Zugang zu seinen vom Vermieter verarbeiteten personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen.
7.7 Der Gast hat ferner das Recht, vom Vermieter die personenbezogenen Daten, die ihn betreffen und die der Gast dem Vermieter bereitgestellt hat, zu erhalten. Der Vermieter stellt dem Gast auf dessen Antrag die Daten unverzüglich in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung oder stellt sie auf Antrag des Gastes einem anderen eindeutig bestimmten Verantwortlichen zur Verfügung. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht automatisiert verarbeitet werden.
7.8 Ist der Gast der Ansicht, dass eine unrechtmäßige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erfolgt, kann er sich mit einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden, die für das Gebiet der Tschechischen Republik das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ist (www.uoou.cz).
7.9 Kontaktdaten des Vermieters
Diese Hausordnung ist am 1.1.2025 in Kraft getreten.
Für Hotel Roudná
Vacíková Lenka
Hotelmanagerin